Bibliotheksordnung

1. Einschreibung
Wer erstmals Medien ausleihen will, muss eine Lese-Erklärung ausfüllen.
Mit der Unterschrift werden die Verleihbedingungen anerkannt.

Für Kinder bis 14 Jahren wird die Lese-Erklärung von den Eltern unterschreiben.

 

2. Leihfrist:
Grundsätzlich sollten die Medien nach drei Wochen zurückgegeben werden.
Bei längerer Entlehnzeit werden Mahngebühren verrechnet.
Ab einer Entlehnzeit von 12 Wochen erhalten Sie von uns eine Erinnerung.

3. Gebühren: siehe Gebühren

4. Behandlung der Medien und Haftung:
Wir ersuchen um eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon beim Ausleihen, dass sich die Medien in einem ordentlichen Zustand befinden.

5. Sonstiges:
Adress- und Namensänderungen  sollen bitte bekannt gegeben werden.

Das Kopieren von CDs, Hörbucher oder DVDs ist grundsätzlich verboten.

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